Die Reklamation und die Mahnung

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im Geschäftsleben können manchmal auch Störungen bei der Abwicklung von Transaktionen vorkommen.

in solchen Fällen versuchen die Geschäftspartner die schwierigen Probleme mittels des Korrespondenz zu regeln.

wenn einer der Geschäftspartner mit einer Leistung oder Lieferung des anderen nicht zufrieden ist, wenn die Qualität der Ware mangehaft ist, oder wenn der Preis der gelieferten Ware nicht mit dem angebotenen Preis übereinstimmt, werden Reklamationen (Mängelrügen) nötig.

nachdem der Kunde die bestellte Ware erhalten hat, muß er sie unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, prüfen.

die Prüfung erstreckt sich auf Art, Menge, Beschaffenheit der Ware; jede Abweichung von der Bestellung ist ein Mangel.

die entdeckten Mängel muß der Kunde dem Lieferer unverzüglich durch eine Mängelrüge, auch Beanstandung oder Reklamation genannt, mitteilen.

in der Mängelrüge müssen die Fehler genau beschrieben oder gar durch Proben oder Skizzen belegt werden.

mit allgemeinen Redensarten, wie ,,Ich bin über die gelieferte Ware sehr enttäuscht und kann sie nicht gebrauchen" oder „Die Ware ist mangelhaft", kann der Lieferer nichts anfangen.

a. Bestätigung des Eingangs und Prüfung der Ware

„Wir danken für die pünktliche Lieferung der Ware, mußten aber feststellen, dass ...“

„Bei Überprüfung Ihrer Warensendung fiel mir auf, dass ...“

„Die heute eingetroffene Ware kann ich in diesem Zustand nicht verwenden, weil...“

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Nivel studiu:
Facultate
Tip document:
Seminar
Domeniu:
Germană
Predat:
la facultate
Materie:
Germană
Profesorului:
Mihai Emil
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